- unter-
- 1un|ter- [ʊntɐ] <adjektivisches Präfixoid>:
weniger als üblich, nötig, zu wenig in Bezug auf das im Basiswort Genannte:unterdurchschnittlich; untergewichtig; <oft in Verbindung mit dem 2. Partizip> unterbelegt; unterbeschäftigt; unterbezahlt.2un|ter- [ʊntɐ] verbales Präfix; wenn betont, handelt es sich um ein trennbares, wenn unbetont, um ein untrennbares Verb:1.a) <nicht trennbar> von unten her:unterbauen (sie unterbaut/unterbaute/hat unterbaut/um zu unterbauen); untergraben (den Stacheldrahtzaun); unterqueren; unterstẹllen.b) <wird getrennt> von oben nach unten, unter etwas:ụnterfassen (er fasst/fasste sie unter/hat sie untergefasst/um sie unterzufassen); ụntergraben (das Unkraut untergraben), ụnterpflügen; ụnterschieben; ụntertauchen.2.a) <nicht trennbar> darunter, unter etwas:unterschreiben (sie unterschreibt/unterschrieb/hat unterschrieben/um zu unterschreiben); unterschlạ̈ngeln; unterstreichen.b) <wird getrennt> ụnterhaben (er hat/hatte eine Jacke unter/hat untergehabt/um unterzuhaben); sich ụnterstellen (er stellt/stellte sich unter/hat sich untergestellt/um sich unterzustellen).3.a) betont; aber im Präsens und Präteritum nicht getrennt> drückt aus, dass das im Basiswort genannte Tun, Geschehen o. Ä. zu schwach, zu wenig ist, dass es der Person oder Sache nicht gerecht wird, dass es unter dem üblichen Maß liegt, was oft als negativ gewertet wird: ụnterbewerten (er unterbewertet/unterbewertete ihre Leistung/hat unterbewertet/um sie nicht unterzubewerten); unterbezahlen; unterversichern; <partizipiale Bildungen> ụnterernährt; ụnterversorgt.b) <nicht trennbar> unter einer angenommenen Grenze, einem Maß:unterbieten (sie unterbietet/unterbot ihn/hat ihn unterboten/um ihn zu unterbieten); unterschạ̈tzen; unterschreiten; untertreiben.
Universal-Lexikon. 2012.